Muss für eine bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verletzte Hausfrau zeitweise eine Haushaltshilfe zur Versorgung der Familie eingestellt werden, sind die geltend gemachten Kosten nach Einführung des Mindestlohngesetzes in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde als angemessen anzusehen.
Urteil des OLG Koblenz vom 11.05.2015
Aktenzeichen: 12 U 798/14
DAR 2015, 462
NJW-Spezial 2015, 426