Der Eigentümer eines Baumes muss grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass von dem Baum keine Gefahr ausgeht, indem er das Gehölz regelmäßig auf Schäden und Erkrankungen und auf seine Standfestigkeit untersucht. Anders als Kommunen, die verpflichtet sind, ihren Baumbestand regelmäßig von qualifiziertem Personal überprüfen zu lassen, sind die Anforderungen für Privatleute deutlich geringer.
In dem vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall war von einer auf einer Eigentumswohnanlage stehenden Rotbuche ein Ast abgebrochen und auf ein darunter parkendes Auto gefallen. Der verursachte Schaden belief sich auf circa 9.000 Euro. Zwar stellte ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger fest, dass die Rinde an der Astgabelung länglich verdickt war, was ein Anzeichen für eine mögliche Instabilität ist. Da dies jedoch nur für einen Baumfachmann mit forstwirtschaftlichem Wissen, nicht aber für einen Laien erkennbar war, traf den verantwortlichen Verwalter der Wohnanlage keine Schuld. Der Fahrzeughalter muss daher selbst für den Schaden aufkommen.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 11.05.2017
Aktenzeichen: 12 U 7/17
RdW Heft 16/2017, Seite V