Wird ein Fahrzeug wegen eines Mangels während einer Fahrzeugreparatur in der Werkstatt des Autohändlers beschädigt, stehen dem Kunden nur Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung zu. Auch wenn der Schaden während einer ansonsten erfolgreichen Durchführung von Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung verursacht wurde, kann der Werkstattkunde nicht nach den Regeln des Gewährleistungsrechts vom Vertrag zurücktreten oder andere Sachmängelhaftungsansprüche geltend machen.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 25.07.2007
Aktenzeichen: 1 U 467/06
NJW Heft 47/2007, Seite XII