Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Kosten für dienstlich veranlasste Übernachtungen im Ausland vollständig erstattet, kann er die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den höheren Übernachtungspauschalen nach den Lohnsteuer-Richtlinien nicht als Werbungskosten geltend machen.
Urteil des BFH vom 08.07.2010
Aktenzeichen: VI R 24/09
DB 2010, 2540
DStR 2010, 2347