Ein Pkw-Fahrer wollte an einer ungeregelten Kreuzung (rechts vor links) nach links in eine Straße abbiegen, in der sich ein anderer Autofahrer der Kreuzung näherte. Da dieses Fahrzeug recht langsam fuhr, ging der vorfahrtsberechtigte Linksabbieger davon aus, dass der Fahrer anhalten werde und achtete nicht weiter auf ihn. Während des Abbiegevorgangs fuhr der aus der Seitenstraße kommende Autofahrer gegen den Wagen des Linksabbiegers. Das Oberlandesgericht Saarbrücken meinte, der Linksabbieger hätte das von links kommende Fahrzeug weiterhin im Auge behalten und sich versichern müssen, dass sein Vorfahrtsrecht tatsächlich beachtet wird. Diese Unachtsamkeit führte zu einer Mitschuld in Höhe von 20 Prozent.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 03.02.2009
Aktenzeichen: 4 U 402/08-124
NJW-Spezial 2009, 267