Der Bundesfinanzhof bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, dass Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden minderjährigen Kinder nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Dies gilt auch für besonders hohe Aufwendungen, die durch Besuche der bei der Mutter in den USA lebenden Kinder entstehen. In dem entschiedenen Fall wollte der Vater für Flugreisen über 16.000 Euro steuerlich geltend machen.
Urteil des BFH vom 27.09.2007
Aktenzeichen: III R 28/05
StBW 2008, 5
FamRB 2008, 31