Bei der Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkflächen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern für das Abstellen ihrer Privat-Pkws zur Verfügung stellt, handelt es sich um eine „Frage der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer“ i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Die Vergabe der Parkplätze unterliegt daher dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Beschluss des BAG vom 07.02.2012
Aktenzeichen: 1 ABR 63/10
jurisPR-ArbR 26/2012, Anm. 1