Allein der Betrieb einer Internetseite, die von ihrer Aufmachung her bei Verbrauchern den Eindruck erweckt, es könnten kostenfrei Programme heruntergeladen werden, die ohnehin kostenlos im Internet verfügbar sind, und durch die Besucher durch Täuschung zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnementvertrages über 24 Monate veranlasst werden sollen, stellt einen versuchten Betrug dar.
Ein Rechtsanwalt, der im Auftrag des Betreibers der Internetseite (hier „opendownload.de“) die nicht gerechtfertigten Abo-Gebühren beizutreiben versucht, macht sich der Beihilfe zu einem versuchten Betrug strafbar. In diesem Zusammenhang hat das Amtsgericht Marburg weiterhin entschieden, dass einem Verbraucher die Kosten für einen zur Abwehr der unberechtigten Forderung eingeschalteten Rechtsanwalt zu erstatten sind.
Urteil des AG Marburg vom 08.02.2010
Aktenzeichen: 91 C 981/09 (81)
JurPC Web-Dok. 65/2011