Behauptet ein Patient einen Behandlungsfehler des Arztes, ist es für ihn in der Regel äußerst schwierig, den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsbeeinträchtigung zu beweisen. In derartigen Fällen sind die von der Rechtsprechung bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers entwickelten Regeln für Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast anzuwenden. Dies bedeutet, dass letztlich der Arzt im Prozess darlegen und beweisen muss, dass ihm kein Behandlungsfehler anzulasten bzw. die Behandlung nicht ursächlich für die Gesundheitsbeeinträchtigung des Patienten ist.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hält die Anwendung dieser Grundsätze zur Beweislastumkehr auch in der Tiermedizin für möglich, wenn der Tierarzt einen schweren Behandlungsfehler begangen hat.
Urteil des OLG Oldenburg vom 26.03.2015
Aktenzeichen: 14 U 100/14
Pressemitteilung des OLG Oldenburg