Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 1994 wird der Beweiswert von Telefax-Sendebestätigungen von den Gerichten überwiegend angezweifelt. Von dieser Rechtsprechung weicht nun das Amtsgericht Hagen ab. Es teilt die früher vom BGH geäußerten Bedenken nicht, dass es an einer Feststellung oder an einer gesicherten gerichtsbekannten Erkenntnis fehle, wie oft Telefaxübertragungen scheitern und Sendeberichte gleichwohl einen OK-Vermerk ausdrucken. In dem zwischenzeitlich vergangenen Jahrzehnt ist die Verlässlichkeit des Telefon- und Datennetzes gesteigert worden. Inzwischen wurde in eingeholten Sachverständigengutachten (z.B. Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 317 S 23/99) die Verlässlichkeit des Netzes hinsichtlich der Bestätigung des elektronischen Datenflusses attestiert.
Danach erbringt eine fehlerfreie Telefax-Sendebestätigung den Beweis, dass eine entsprechende Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt und die übermittelten Daten beim Empfangsgerät angekommen sind.
Urteil des AG Hagen vom 02.07.2008
Aktenzeichen: 16 C 68/08
JurPC Web-Dok. 129/2008