Die öffentliche Bezeichnung von Milchprodukten als „Gen-Milch“ durch einen Umweltschutzverband ist jedenfalls dann vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, wenn die Milch nachweislich von Kühen stammt, die unter anderem mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden. Ob sich das Genfutter tatsächlich auf die Qualität der Milchprodukte auswirkt, ist dabei unerheblich.
Urteil des BGH vom 11.03.2008
Aktenzeichen: VI ZR 7/07
BGHR 2008, 702
NJW 2008, 2110