Die Bezeichnung „Superior“ darf auf dem in deutscher Sprache beschrifteten Etikett eines deutschen Weines verwendet werden. Dies begründete das Oberverwaltungsgericht Koblenz damit, dass der Begriff „Superior“ nur für bestimmte Weine aus Portugal und Spanien geschützt ist. Bei einem insgesamt in deutscher Sprache gehaltenen Flaschenetikett ist aber davon auszugehen, dass der Begriff nicht in portugiesischer und spanischer Sprache verwendet werden sollte. Auch die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher sah das Gericht nicht als gegeben an, da durch die Angabe „Superior“ bei einem Durchschnittsverbraucher nicht der Irrtum erweckt wird, der Wein erfülle die Verwendungsvoraussetzungen für die spanischen oder portugiesischen „Superior“-Weine.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 10.09.2015
Aktenzeichen: 8 A 10345/15 und 8 A 10799/15
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