Kfz-Haftpflichtversicherungen versuchen in letzter Zeit massiv, bei den Gerichten die zur Schätzung von Mietwagenkosten für sich günstigere Studie des Fraunhofer-Instituts durchzusetzen. Demgegenüber ziehen die Anwälte der Geschädigten die meist höhere Werte ausweisende „Schwacke-Liste“ heran. Die Instanzgerichte sind bei der Frage, welche der beiden Quellen zu verwenden ist, völlig uneins. Der Bundesgerichtshof hat nun ausdrücklich beide Wege für zulässig erklärt.
Sowohl die „Schwacke-Liste“ als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet. Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Zivilrichter im Rahmen seines Ermessens von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif – etwa durch Abschläge oder Zuschläge – abweichen.
Urteil des BGH vom 12.04.2011
Aktenzeichen: VI ZR 300/09
VersR 2011, 769
DAR 2011, 459
Vor Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung empfiehlt sich ein online Versicherungsvergleich. Auf diesem Weg kann man die Preise und Leistungen vergleichen und zusätzlich abklären, wie die Übernahme von Mietwagenkosten im Schadensfall gehandhabt wird. So können schon im Vorfeld Probleme mit der Versicherung bei einer späteren Schadensregulierung vermieden werden.