Wer Steuerhinterziehung in großem Umfang betreibt, kann nicht mehr auf ein mildes Urteil hoffen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Strafen für Steuerhinterziehung drastisch verschärft. Die Strafgerichte haben sich in Zukunft an eine genau abgestufte Strafmaßregelung zu halten. Die Strafen orientieren sich künftig in erster Linie an der Höhe der hinterzogenen Steuern:
– bis 50.000 EUR sind danach im Normalfall Geldstrafen fällig
– bis 100.000 EUR kommt es auf den Einzelfall an
– bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich
In der „höchsten Stufe“ kann nur bei „gewichtigen Milderungsgründen“ von einer Haft abgesehen werden. Auch ist eine Aburteilung mittels Strafbefehl nicht mehr erlaubt. Somit ist eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend vorgeschrieben.
Urteil des BGH vom 02.12.2008
Aktenzeichen: 1 StR 416/08
NWB 2008, 4702
Betriebs-Berater 2008, 2712