Die Stornierung einer Flugbuchung kann von einer Fluggesellschaft wirksam ausgeschlossen werden. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs werden Fluggäste durch den Ausschluss des Kündigungsrechts nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die Karlsruher Richter erklärten die von der Lufthansa in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendeten Klauseln „Die Stornierung der Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar“ für rechtmäßig.
Urteil des BGH vom 20.03.2018
Aktenzeichen: X ZR 25/17
Pressemitteilung des BGH