In der Wochenzeitung „Die Zeit“ werden unter der Überschrift „Stimmt’s?“ seit über zehn Jahren Fragen der Leser beantwortet, die Gegenstände des Allgemeinwissens, der Wissenschaft oder sonstiger Bereiche betreffen. Der Verlag verlangte vom Betreiber eines Internetmagazins in den ersten beiden Instanzen erfolgreich die Unterlassung der Verwendung des Titels „Stimmt’s?“. Ein Titelschutz gemäß §§ 5 Abs. 3, 15 Abs. 2 MarkenG setzt die Eignung eines Titels voraus, sich von einem anderen Werk zu unterscheiden. Anders als das Oberlandesgericht Hamburg stufte nun der Bundesgerichtshof den Titel „Stimmt’s?“ – zumindest nach dem Stand der Dinge – als nicht schutzwürdig ein.
Die Bundesrichter räumten zwar ein, dass auch der Bezeichnung einer regelmäßig nur wenige Absätze umfassenden Kolumne, die zu einem bestimmten Themengebiet in einer Zeitung oder Zeitschrift erscheint, Titelschutz zukommen kann. Sie sprachen dem Titel „Stimmt“s?“jedoch im Hinblick auf seine deutlich beschreibenden Anklänge von Haus aus nur eine schwache Unterscheidungskraft zu. Die langjährige Benutzung verstärkt zwar die Kennzeichnungskraft. Das rechtfertigt aber nicht die Annahme einer gesteigerten – im Sinn von überdurchschnittlicher – Kennzeichnungskraft. Daher kommt es für die Frage der Verwechslungsgefahr maßgeblich auch auf Form und Inhalt der medialen Einbettung der angegriffenen Bezeichnung an, wobei unter anderem die typische Art der Präsentation der Beiträge (z.B. nur Text oder auch Bilder) erheblich ist. Dies hat nunmehr erneut die Vorinstanz zu prüfen.
Urteil des BGH vom 22.03.2012
Aktenzeichen: I ZR 102/10
MDR 2012, 1359