Der ehemalige Regierende Bürgermeister Berlins, Klaus Wowereit, klagte erfolglos gegen die BILD-Zeitung wegen der Veröffentlichung von drei Bildern unter der Überschrift „Vor der Misstrauens-Abstimmung gings in die Paris-Bar …“. Die Bilder zeigten ihn beim Besuch der bekannten Berliner Bar am Vorabend der gegen ihn gerichteten Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus wegen der sich weiter verzögernden Fertigstellung des neuen Berliner Flughafens.
Der Bundesgerichtshof sah die Bildberichterstattung über den Regierenden Bürgermeister in einer privaten Situation am Vorabend eines ihn betreffenden wichtigen poltischen Ereignisses durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt.
Urteil des BGH vom 27.09.2016
Aktenzeichen: VI ZR 310/14
K&R 2017, 42