Wer seinen Gebrauchtwagen über die Internetplattform eBay verkauft, ist auch dann an die Produktbeschreibung gebunden, wenn später ein schriftlicher Kaufvertrag (ADAC-Musterformular) geschlossen wird, in dem die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und die im eBay-Angebot beschriebenen Eigenschaften nicht mehr aufgeführt wurden. Dementsprechend sprach das Amtsgericht München dem Käufer eines gebrauchten Pkws das Recht zum Vertragsrücktritt zu, weil das Fahrzeug nicht über die auf der eBay-Seite erwähnte Komfortausstattung (Standheizung und Tempomat) verfügte und auch nicht – wie behauptet – lückenlos scheckheftgepflegt war.
Urteil des AG München vom 11.12.2009
Aktenzeichen: 122 C 6879/09
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