Eine Aufsehen erregende Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels Videoüberwachung getroffen. Nach Meinung der Verfassungsrichter stellt die durch eine Videoaufzeichnung vorgenommene Geschwindigkeitsmessung eine unzulässige Datenerhebung und damit einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Nachweis eines auf diesem Weg festgestellten Geschwindigkeitsverstoßes darf daher nur dann verwertet werden, wenn in dem jeweiligen Bundesland eine entsprechende gesetzliche Eingriffsermächtigung besteht. Darin müssen Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs „bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden“. Dies muss ein Gesetz oder eine Verordnung sein. Ein bloßer verwaltungsinterner Erlass reicht hierfür nicht aus.
Beschluss des BVerfG vom 11.08.2009
Aktenzeichen: 2 BvR 941/08
NJW-Spezial 2009, 603
Verkehrsrecht aktuell 2009, 172