Die Frage der unerlaubten Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt ist allein danach zu beurteilen, ob das Handy in der Hand gehalten wird oder nicht. Eine Geldbuße für verbotenes Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kann daher auch dann verhängt werden, wenn der Autofahrer das Telefon nur aufnimmt und an sein Ohr hält, um (angeblich) anhand des Signaltons die Funktionsfähigkeit des Mobiltelefons zu überprüfen.
Beschluss des OLG Hamm vom 28.12.2006
Aktenzeichen 2 Ss OWi 805/06
DAR 2007, 402