Die Frage der unerlaubten Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt beurteilt sich allein danach, ob das Handy in der Hand gehalten wird oder nicht. Eine Geldbuße für verbotenes Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kann daher auch dann verhängt werden, wenn der Autofahrer das Telefon nur in die Hand nimmt, um die Navigationshilfe einzustellen.
Beschluss des OLG Köln vom 26.06.2008
Aktenzeichen: 81 Ss-OWi 49/08
Wirtschaftswoche Heft 30/2008, 91