Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Bayerische Landeserziehungsgeldgesetz (BayLErzGG) insofern verfassungswidrig ist, als es Nicht-EU-Bürger von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes ausschließt. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, Eltern die eigene Betreuung ihres Kindes durch Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit oder durch deren Einschränkung zu ermöglichen und damit die frühkindliche Entwicklung zu fördern. Dieser Gesetzeszweck deckt sich nicht mit dem Leistungsausschluss zulasten von Nicht-EU-Bürgern, da er bei ausländischen Staatsangehörigen und ihren Kindern auf gleiche Weise wie bei Deutschen und EU-Bürgern zum Tragen kommt. Der verfassungsrechtliche Schutz der Familie ist nicht auf diese Personen beschränkt.
Der Gesetzgeber hat nun bis zum 31.08.2012 Zeit, die verfassungswidrigen Regelungen durch eine Neuregelung zu ersetzen. Ansonsten tritt die Nichtigkeit der Vorschriften ein.
Urteil des BVerfG vom 07.02.2012
Aktenzeichen: 1 BvL 14/07
ZAP EN-Nr 178/2012