Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Eltern grundsätzlich kein Recht zusteht, bei der Anhörung des Kindes durch das Familiengericht anwesend zu sein oder die Kindesanhörung mittels Videoübertragung mitverfolgen zu können.
Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Familiengerichts, ob die Anhörung in An- oder Abwesenheit der Eltern erfolgt. Bei der Ermessensausübung ist auch stets zu berücksichtigen, dass die Anwesenheit der Eltern regelmäßig nicht sachgerecht ist, weil dem Kind dann keine unbefangenen Äußerungen möglich sind. Dies war in dem entschiedenen Fall gegeben.
Beschluss des BVerfG vom 05.06.2019
1 BVR 679/19
Pressemitteilung des BVerfG