Ein Bewerber für eine Stelle als Lehrer in einer staatlichen Einrichtung war abgelehnt worden. Er sah darin eine Diskriminierung wegen seiner Schwerbehinderung und machte Schadensersatzansprüche wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend. Das entsprechende Schreiben ging zwei Monate und zwei Tage, nachdem er das Ablehnungsschreiben erhalten hatte, bei der Behörde ein. Zu spät,