Schließen eine GmbH und ein leitender Angestellter einen schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag ab, ist darin automatisch eine formwirksame Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu sehen. Dem Arbeitnehmer muss im Regelfall klar sein, dass, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags sein Status als Arbeitnehmer endet und das Arbeitsverhältnis nicht lediglich ruht. Hinweis: Bereits in mehreren Entscheidungen