Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers wandeln sich in Abgeltungsansprüche um, wenn der Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Zeitablauf nicht mehr eingebracht werden konnte. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2013 nicht bei der Vertragsbeendigung durch den Tod des Arbeitnehmers (AZ: 9 AZR 532/11) mit der Folge, dass der Anspruch