Knüpft ein Arbeitgeber die Leistung eines freiwilligen Weihnachtsgeldes einzig daran, dass das Arbeitsverhältnis nicht vor dem Auszahlungszeitpunkt endet oder sich im gekündigten Zustand befindet, steht auch Arbeitnehmern in Elternzeit ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld zu. Da ein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht, nicht aber beendet ist, gibt es für das Bundesarbeitsgericht keinen Grund dafür,