In den letzten Jahren greift zunehmend die Unsitte um sich, dass junge Akademiker in Betrieben und bei Freiberuflern als vollwertige Arbeitskräfte ohne oder gegen eine äußerst geringe Vergütung eingesetzt werden. Dabei wird die Hoffnung der Praktikanten, auf diese Weise den Einstieg in das Berufsleben zu schaffen, nicht selten enttäuscht. Dem trat nun das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg