Klagt ein Kapitalanleger wegen eines Beratungsfehlers auf Schadensersatz, sollte er sämtliche Aspekte vorbringen, aus denen sich sein Anspruch herleiten lässt. Denn ist seine Klage wegen eines Beratungsfehlers bei Beteiligung an einem Fonds einmal abgewiesen worden, ist er nicht berechtigt, erneut eine Schadensersatzklage wegen eines anderen Fehlers des Anlageberaters zu erheben. Der Klage auf Ersatz desselben