Eine Bank, die einen Kunden über eine Kapitalanlage berät, muss ungefragt auf den Erhalt von Provisionen hinweisen (sog. Kickback-Rechtsprechung). Diese mittlerweile von einer Reihe von Obergerichten vertretene Rechtsauffassung gilt jedoch nicht (uneingeschränkt) für freie, nicht bankmäßig gebundene Anlageberater. Für den Bundesgerichtshof besteht jedenfalls dann keine Verpflichtung für den Berater, ungefragt über eine von ihm bei