In einem viel beachteten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass den Erben Zugriff auf den Facebook-Account Verstorbener zu gewähren ist (Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17). Geklagt hatten die Eltern eines 15-jährigen Mädchens, das bei einem U-Bahn-Unfall getötet wurde. Mittels der Chatnachrichten der Verstorbenen wollten die Eltern Gewissheit erlangen, ob ihre Tochter Suizid begangen