Ein Erblasser hatte in seinem Testament verfügt, dass einem Angehörigen ein Anteil an einer bebauten Immobilie als Vermächtnis zukommen sollte. Noch zu Lebzeiten verkaufte er das Grundstück jedoch, ohne das Testament zu ändern. Bei Eintritt des Erbfalles verlangte der Vermächtnisnehmer von dem Erben die Auszahlung des anteiligen Wertes der Immobilie. Ein Anspruch kann dann bestehen,