Das Oberlandesgericht Jena hatte sich mit der Frage zu befassen, ob zugunsten eines umgangsberechtigten und unterhaltspflichtigen Vaters die ihm bei der Ausübung des Umgangsrechts anfallenden Kosten bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden können. Das Gericht bejahte dies, wenn dem umgangsberechtigten Elternteil – wie hier – durch die größere Entfernung von seinen Kindern anlässlich der