Die Unterhaltsreform zum 1.1.2008 stellt die Eigenverantwortung des geschiedenen Ehepartners verstärkt in den Vordergrund. Abweichend von der bisherigen Regelung trifft für Unterhaltsansprüche ab Januar 2008 die unterhaltsberechtigte Frau die volle Darlegungs- und Beweislast für alle Tatsachen, die eine Prüfung der Betreuungssituation von Mutter und Kind ermöglichen. Verlangt die Frau wegen der Betreuung eines über drei