§ 43 Abs. 2 GmbHG gibt der GmbH einen Schadensersatzanspruch gegen den Geschäftsführer, der zu Unrecht Zahlungen an sich veranlasst. Um eine ungerechtfertigte Zahlung handelt es sich nicht, wenn ein GmbH-Alleingesellschafter und -Geschäftsführer ein von ihm selbst der Gesellschaft gewährtes Darlehen an sich zurückzahlt. Dies gilt selbst dann, wenn das Darlehen zuvor entgegen der vertraglichen