Schließt eine Bank mit einem zahlungsunfähigen Kreditnehmer nach Kündigung aller Kredite im Rahmen eines Stillhalteabkommens eine Ratenzahlungsvereinbarung, kann der nach der Insolvenzanmeldung eingesetzte Insolvenzverwalter die an das Geldinstitut gezahlten Raten im Wege der Anfechtung gemäß § 133 InsO herausverlangen, wenn dieses Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit seines Kunden und dessen Gläubigerbenachteiligungsabsicht hatte. Hiervon ist auszugehen, wenn