Mittlerweile sind zahlreiche Gerichtsentscheidungen zu der Frage ergangen, ob der Inhaber eines Internetanschlusses, der auch von Familienangehörigen benutzt wird, für Urheberrechtsverletzungen durch Herunterladen von Audio- und Videodateien aus illegalen Tauschbörsen haftbar gemacht werden kann. Die meisten Entscheidungen verneinen eine Haftung zumindest dann, wenn das betreffende Familienmitglied (insbesondere Jugendliche) ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, den Internetanschluss