Die öffentliche Aussage, ein geschütztes Computersystem sei „gehackt“ worden, ist unzulässig, wenn dem vermeintlichen “Hacker“ zwar die Dokumentation und die Software für den Zugang zur Verfügung standen, aber ein tatsächlicher Zugang zum System (noch) nicht möglich war. Allerdings kann die angesichts der vorhandenen Unterlagen erhobene Behauptung, ein System weise gravierende Sicherheitsmängel auf, vom Recht auf