Anders als bei einem Verkauf „durch privat“ ist seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform ein völliger Gewährleistungsausschluss durch gewerbliche Verkäufer rechtlich nicht mehr möglich. Dies wollte ein Gebrauchtwagenhändler dadurch umgehen, dass er seine Ehefrau als Verkäuferin eines Gebrauchtwagens vorschob. Als der Käufer hiervon erfuhr und sich Mängel an dem Wagen zeigten,