Der Käufer eines Neuwagens, der auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen eine größere Anzahl von Mängeln aufweist (sogenanntes Montagsauto), kann das Fahrzeug ohne eine weitere Fristsetzung gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben. Nach der Definition des Oberlandesgerichts Düsseldorf handelt es sich dann um ein „Montagsauto“, wenn der Wagen wegen seiner auf Qualitätsmängeln – namentlich auf schlechter Verarbeitung –