Ist beim Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke im Falle eines Mangels kein Ort für die Durchführung der Nachbesserung im Vertrag bestimmt, richtet sich der Leistungsort für die Nachbesserung grundsätzlich nach dem Ort, wo sich der Gegenstand vertragsgemäß befindet. Treten an einem von einem Händler erworbenen Gebrauchtwagen Mängel auf und war beim Kauf klar, dass