Die Eltern einer Frau, die in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem Mann lebte, unterstützten das Paar beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie mit über 100.000 Euro. Nach knapp zwei Jahren kam es zum Bruch der Beziehung. Die Eltern verlangten daraufhin die Hälfte der Schenkung vom Expartner ihrer Tochter zurück. Der Bundesgerichtshof gab den Eltern in letzter