In einem Mietvertrag war die Wohnfläche mit 55,75 Quadratmetern angegeben. Die tatsächliche Größe der Wohnung betrug aber nur 51,03 Quadratmeter. Der Vermieter wollte eine Mieterhöhung vornehmen, bei der er einen Quadratmeterpreis von 7,76 Euro zugrunde legte. Bei der Berechnung der neuen Gesamtmiete ging er von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche von 55,75 Quadratmetern aus. Damit