Eine Mietinteressentin behauptete, eine ihr vom Vermieter bereits ernsthaft in Aussicht gestellte Wohnung nur deshalb nicht erhalten zu haben, weil sie einer Gewerkschaft angehörte, gegen die die Ehefrau des Vermieters einen Rechtsstreit führte. Sie sah darin eine unrechtmäßige Diskriminierung und verlangte wegen der durch die Absage entstandenen Kosten (z.B. Maklergebühren bei Anmietung einer Ersatzwohnung) Schadensersatz.