Hat der Vermieter einer Gewerbeimmobilie einem Mieter für den Betrieb eines Fitnessstudios, in welchem auch medizinisch-therapeutische Behandlung angeboten wird, vertraglich Konkurrenzschutz garantiert, umfasst dieser Konkurrenzschutz auch die Ansiedelung eines Fitnessstudios, das keinen besonderen medizinischen oder therapeutischen Ansatz hat und sich vorrangig an jugendliches Publikum richtet. Maßgebend ist nicht allein die konkrete Ausgestaltung des Betriebs des