Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen sind. Kommt es auf einer Flugreise auf mehreren Teilabschnitten zu von der Fluggesellschaft zu vertretenden Verzögerungen, muss sich der Reisende die Ausgleichszahlung auf geltend gemachte Schadensersatzansprüche (Hotelkosten für Übernachtung, Mietwagenkosten etc.) anrechnen lassen. Ein Fluggast kann bei