Ein Ehepaar machte eine Minderung des Reisepreises geltend, da ihm bei einer gebuchten „all-inclusive“-Reise kein Mittagessen angeboten wurde. Das Amtsgericht Leipzig legte den Begriff „all-inclusive“ dahingehend aus, dass der Veranstalter einer Pauschalreise den Reiseteilnehmern eine Mittagsverpflegung anbieten muss. Fehlt diese Leistung, rechtfertigt das eine Reisepreisminderung von 20 Prozent. Ferner sprach das Gericht den Touristen einen