Ein Teilnehmer eines Mountainbike-Rennens stürzte auf der abgesperrten Strecke über einen rot-weißen Pfosten, den der Veranstalter inmitten der Strecke aufgestellt hatte, um vor einem Felsbrocken zu warnen. Der Radsportler zog sich bei dem Sturz einen Beckenbruch zu. Er verklagte daraufhin den Veranstalter auf Schadensersatz, der ihm vom Landgericht Gießen auch zugesprochen wurde. Das Gericht kam