Ein Autofahrer hatte eine Versicherung abgeschlossen, die auch die Rückführung des Fahrzeuges aus dem Ausland umfasste. In den Versicherungsbedingungen hieß es, dass das Versicherungsunternehmen im Namen des Versicherten im Ausland ein Abschleppunternehmen beauftragt und dessen Kosten übernimmt. Nach der Überführung des in Holland liegen gebliebenen Wagens stellte der Versicherte erhebliche Beschädigungen fest. Er nahm deshalb