Ein Berufsvormund oder -betreuer erhält nach dem Gesetz für seine Tätigkeit eine Stundenvergütung von 19,50 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Verfügt der Vormund/Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz auf 25 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind, und